Das richtige Verhalten im Schadensfall
Sie haben einen Schaden zu melden? Bitte reagieren Sie rasch und melden den Schaden so schnell wie möglich Ihrem Versicherungsberater. In diesem Beitrag finden Sie wertvolle Informationen zum richtigen Verhalten und Erstellen von Fotos im Schadensfall.
So gehen Geschädigte im Schadensfall richtig vor:
- Bitte melden Sie den Schaden keinesfalls direkt dem Versicherer sondern kontaktieren Sie Ihren Versicherungsberater. Ihr Versicherungsmakler sorgt dafür, dass Sie garantiert die bestmögliche Entschädigung erhalten.
- Bitte beachten Sie die Schadensfristen. Im Versicherungsvertrag ist die Frist festgehalten, innerhalb der Schäden gemeldet werden müssen. Häufig sieht dieser bis zu 3 Tage Zeit zur Meldung vor. Ist im Vertrag von einer unverzüglichen Meldung die Rede, sollte der Schaden bis zu einem Werktag nach dem Schadensfall gemeldet werden.
- Begleichen Sie Forderungen Dritter niemals selbst, sondern setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrem Versicherungsberater in Verbindung. Bei direkter Begleichung des Schadens könnte eine Mitschuld zugestanden werden.
- Geben Sie alle relevanten Details zum Schaden bekannt und stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen wenn möglich in elektronischer Form zur Verfügung.
- Bitte machen Sie Fotos vom Schaden (Erklärung dazu unten) und stellen Sie diese Ihrem Versicherungsberater fristgerecht zur Verfügung – wenn möglich ebenfalls in elektronischer Form.
- Geschädigte haben gegenüber dem Versicherer die Pflicht der „Schadenminimierung“ – das heißt, dass im Falle eines Schadens unverzüglich ein Professionist (zB ein Installateur bei einem Wasserschaden) beigezogen werden muss, der verhindern soll, dass der Schaden noch größer wird.
- Bitte machen Sie Notizen über alles, was ab Bekanntwerden des Schadens unternommen wurde (Stundenaufzeichnung über Reinigungstätigkeiten, Schadensbehebungsmaßnahmen usw.).
Informationen an den Versicherungsmakler im Schadensfall
Diese Informationen muss eine Schadensmeldung an den Versicherungsberater enthalten
- Name des Versicherungsnehmers und Schadenverursachers
- Ihre vollständige Anschrift bzw. die vollständige Anschrift des Schadensverursachers (sofern bekannt)
- Telefonnummer und E‑Mail-Adresse
- Versicherungsnummer
- kurze, präzise Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs
- Zeitpunkt des Schadens
Tipps für gute Schadensfotos
Gute Fotos vom Schaden sind bei der Meldung von großem Vorteil. Häufig wissen Kunden jedoch nicht, was sie im Schadensfall fotografieren sollen. Hier finden Sie einige Tipps für gute Fotos am Beispiel eines Wasserschadens (zB Schaden am Eckventil im Unterbau des Spülbeckens).
- Fotografieren Sie zuerst das ganze beschädigte Objekt (zB die Küche in der Gesamtansicht)
- Fotografieren Sie anschließend den beschädigten Bereich (zB den Küchenblock mit der Spüle)
- Fotografieren Sie anschließend das Spülbecken mit dem Unterbau (Auszugschrank offen)
- Fotografieren Sie anschließend das beschädigte Eckventil.