Warum die Versicherungspolizze Ihres Eigenheims regelmäßig kontrolliert werden sollte…
Gerade haben wir wieder eine Beratung hinter uns, bei der es um’s Eigenheim – genauer um eine schöne große Wohnung – ging. Der Besitzer hat uns gebeten die bestehenden Versicherungsverträge zu prüfen. Da hierbei Fahrlässigkeiten festgestellt wurden, erklären wir heute mögliche Fallen bei der Versicherung des Eigenheims und was dabei nicht übersehen werden sollte.
Unterversicherung, Neuwertversicherung, Fahrlässigkeiten bei der Versicherung des Eigenheims
Der Hausbesitzer, im besten Alter, hat mittlerweile kaum noch Schulden aus dem Bau seines Eigenheimes: Das Haus ist fertig gestellt, das Darlehen nahezu abbezahlt. Alles was jetzt noch so an Adaptierungen erfolgt, wird aus dem Ersparten finanziert. Sorgen? Gibt es nicht.
Und doch ist der Besitzer der schmucken Immobilie etwas skeptisch: Stimmt sein Versicherungsschutz, wie er in der Polizze beschrieben ist, mit dem tatsächlich vorhandenen Bau in der Natur überein? Sind die Summen, die da zuhauf im Vertrag des Schutzbietenden Unternehmens aufgelistet sind, korrekt? Ja – sind sie sogar zu hoch, oder zu niedrig?
Der Besitzer wendet sich an uns und sucht Rat. Gemeinsam besichtigen wir das Objekt, um einen ersten Eindruck von der Immobilie zu erhalten. Ein Plan liegt vor, was schon einmal sehr hilfreich ist. Die Frage, ob Plan und erbautes Objekt (also Theorie und Praxis) übereinstimmen, wird bejaht.
Also: Ran an’s Werk und Maße aus dem Plan erheben. Vergleichsrechner liefern die nötigen Summen, und schon gibt es – unter Beachtung der persönlich erhobenen Daten – ein erstes Ergebnis.
Schließlich sichten wir die vorhandene Polizze und vergleichen diese mit den erhobenen Daten.
Die Ernüchterung ist groß, als der Besitzer unser Ergebnis erfährt. Wir verspüren sogar etwas Wut; oder war es Enttäuschung? Der Berater, der sein Lebenswerk jahrelang versichert hat, hätte ihn im Falle eines Großschadens um seine Existenz bringen können. Die Grundlage des Unterversicherungsverzichtes bildet in der Regel die korrekte Angabe der Gebäudemaße. Warum auch immer: diese Daten haben mit den im Vertrag angegebenen Wert nicht viel gemeinsam: es gibt zahlreiche Abweichungen. Und was macht dann der Versicherer, wenn’s um die Leistung geht? Er hat das Recht, seine Zahlungen entsprechend zu kürzen. In diesem Fall bis zur Hälfte.
Von den übrigen Bereichen, wie der Leistung im Falle von fahrlässigem Verhalten, oder dem Wegfall der Mitversicherung der Kinder bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen, wollen wir an dieser Stelle gar nicht berichten.
Nach kurzer Nachdenkpause stimmt der enttäuschte Gebäudebesitzer den von uns erteilten Ratschlägen uneingeschränkt zu. Unter anderem war es erforderlich, die Unterversicherung sofort zu beseitigen. Also wurde bei dem von uns empfohlenen Versicherer um eine Differenzdeckung angesucht. In der Folge war es dann wieder entspannter, die weitere Vorgehensweise zu definieren.
Und tatsächlich verging kaum ein Monat – und am 5. Juni 2022 – prasselten unzählige Hagelkörner auf das Objekt nieder. Die Folge waren bedeutende Schäden am geliebten Heim.
Der Hausbesitzer war heilfroh über seine kürzlich getätigten Aktionen. Denn schon bald kam zutage, wovor wir ihn gewarnt hatten:
- Schon die Besichtigung des Schadens durch seinen Stammversicherer dauerte sehr lange
- Etliche beschädigte Gebäudeteile waren lt. seinem bisherigen Versicherer nicht gedeckt
- Die Kosten zur Sanierung beschädigter Gebäudeteile wurden vom bisherigen Versicherer nicht zur Gänze bewilligt
Welche Folgen hatte die rechtzeitige Anpassung der Polizze?
Mit der Beantragung der von uns empfohlenen Differenzdeckung (Kostenpunkt ca. EUR 100 einmalig!) für sein bis dahin völlig unterversicherten Objektes bekam er vom neuen Versicherer sämtliche vom alten Versicherer abgelehnten Kosten ersetzt. Immerhin ein Betrag von mehr als EUR 20.000.