VERSICHERUNG – RICHTIGES VERHALTEN IM BRANDFALL
WAS BEDEUTET Ursachenermittlung
Bange Anrufe beim Versicherungsvermittler, sich nicht meldende Schadensreferenten der Versicherer. Viele Geschädigte fragen sich: Warum geschieht denn jetzt nichts mehr? Darf man schon anpacken und Aufräumarbeiten leisten?
Fest steht: Ohne Freigabe durch die Behörde rührt keine beteiligte Partei auch nur einen Finger. „Unbedenklichkeitserklärung“ ist der Begriff der Stunde.
Haben Polizei bzw. Brandermittler und Staatsanwaltschaft keine Bedenken von Fremdeinfluss bzw. ist die Ursache für die Feuersbrunst geklärt, so wird die „Unbedenklichkeitserklärung“ seitens der Staatsanwaltschaft ausgestellt und erst ab diesem Zeitpunkt beginnt sich das Mühlrad wieder zu drehen. Leider dauert diese Phase oft wochenlang. Und das zehrt an den Nerven der betroffenen Personen.
Wo soll man denn zwischenzeitlich wohnen? Wann kann man den sanierungsbereiten Firmen die Freigabe erteilen? Wie sieht es mit der Schadensleistung durch den Versicherer aus?