VERSICHERUNG – RICHTIGES VERHALTEN IM BRANDFALL

WAS BEDEUTET Ursachenermittlung

Bange Anrufe beim Versicherungsvermittler, sich nicht meldende Schadensreferenten der Versicherer. Viele Geschädigte fragen sich: Warum geschieht denn jetzt nichts mehr? Darf man schon anpacken und Aufräumarbeiten leisten?

Fest steht: Ohne Freigabe durch die Behörde rührt keine beteiligte Partei auch nur einen Finger. „Unbedenklichkeitserklärung“ ist der Begriff der Stunde.

Haben Polizei bzw. Brandermittler und Staatsanwaltschaft keine Bedenken von Fremdeinfluss bzw. ist die Ursache für die Feuersbrunst geklärt, so wird die „Unbedenklichkeitserklärung“ seitens der Staatsanwaltschaft ausgestellt und erst ab diesem Zeitpunkt beginnt sich das Mühlrad wieder zu drehen. Leider dauert diese Phase oft wochenlang. Und das zehrt an den Nerven der betroffenen Personen.

Wo soll man denn zwischenzeitlich wohnen? Wann kann man den sanierungsbereiten Firmen die Freigabe erteilen? Wie sieht es mit der Schadensleistung durch den Versicherer aus?

Checkliste: Schnelle und effiziente Versicherungshilfe im Brandfall

  • Versicherung: Polizze prüfen

    Darunter verstehen wir, dass man die korrekten Gebäudemaße (also die Pläne bzw. den Mietvertrag als Basis) als Kalkulationsbasis heranzieht. Weshalb? Nur bei korrekter Angabe der Maße wird die korrekte Versicherungssumme berechnet. Und nur die korrekten Maße machen es dem Versicherer unmöglich, eine Unterversicherung vorzuwerfen.

  • Feuerpolizeiliche Themen mit dem Kaminkehrer besprechen

    2. Ein Plausch mit dem Kaminkehrer rentiert sich immer: Denn der Kaminkehrer wird im Falle eines Brandes stets hinzugezogen. Daher ist es VON ANFANG AN gut, wenn Sie den Kaminkehrer bitten, dass feuerpolizeiliche Themen von ihm geprüft werden.

    • regelmäßige Prüfung des Feuerlöschers
    • Kontrolle von Tankfüllanlagen
    • Feuerstellen udgl.Ja, den Feuerlöscher prüft auch die regionale Feuerwehr oftmals im Zuge einer Aktion. ABER: Ist der Kaminkehrer im Vorfeld in die Vorsorge eingebunden, so kann dieser bei Bedarf rasch und unbürokratisch seine Bedenkenlosigkeit abgeben. Und das hilft enorm in der Schadenabwicklung
  • Versicherungsvertrag regelmäßig aktualisieren

    Fragen Sie ihren Versicherungsberater REGELMÄSSIG nach der AKTUALISIERUNG des Versicherungsvertrages.

    Versicherungsprodukte werden von den Versicherern regelmäßig auf neuen Risiken und Gegebenheiten angepasst z.B. es früher nicht möglich, grob fahrlässig herbeigeführte Schäden zu versichern, so ist dies nun Selbstverständlichkeit.

    Die jährliche Indexanpassung eines Vertrages lässt die Prämie deutlich stärker steigen als die Prämie eines regelmäßig nachverhandelten Vertrages.

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